Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.
Rechtsschutzversicherung
Die Kosten für eine familienrechtliche oder erbrechtliche Erstberatung werden oft auch von Rechtsschutzversicherung übernommen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach.
Beratungskostenhilfe
Für die Erstberatung können sozial schwächere Personen Beratungskostenhilfe beantragen. Hierfür muss vor dem Erstberatungstermin beim Amtsgericht ein Beratungskostenhilfeschein beantragt werden. Die Kosten der Erstberatung werden dann von der Staatskasse übernommen.